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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 49/07   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 49/07 (https://dejure.org/2009,115760)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.11.2009 - L 3 U 49/07 (https://dejure.org/2009,115760)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. November 2009 - L 3 U 49/07 (https://dejure.org/2009,115760)
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  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 49/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; SozR 2200 § 589 Nr. 10; Urteil vom 02. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R - juris; vgl. auch zuletzt BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15) kommt äußeren Umständen dann keine wesentliche Bedeutung bei der Verursachung eines Herztodes zu, wenn die Herzerkrankung so schwer, d. h. die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte.

    Insbesondere dann, wenn die akuten Erscheinungen zu derselben Zeit auch ohne äußere Einwirkungen hätten auftreten können oder auch jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis die Erscheinungen ausgelöst hätte, liegt die wesentliche Ursache bei der Krankheitsanlage (BSG SozR 2200 § 589 Nr. 10; Urteil vom 02. Februar 1999 a.a.O.).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 49/07
    Allerdings kann die für einen Arbeitsunfall erforderliche äußere Einwirkung auch darin bestehen, dass durch betriebliche Einflüsse eine krankhafte Störung im Körperinneren - im Sinne einer Mitursache - hervorgerufen wird (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; SozR 2200 § 589 Nr. 10; Urteil vom 02. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R - juris; vgl. auch zuletzt BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15) kommt äußeren Umständen dann keine wesentliche Bedeutung bei der Verursachung eines Herztodes zu, wenn die Herzerkrankung so schwer, d. h. die Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte.

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 49/07
    Ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis liegt auch bei einem Aufschlagen auf den Boden vor (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 22).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 3 U 49/07
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
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